Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Naturentwicklungsgebiet Kockot“
VO-ID212970§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212970/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 26
Hektar. Es befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung über
die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von
zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Spreewald“
vom 12. September 1990 (GBl. SDr. Nr. 1473). Es umfasst folgende Flächen:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Märkische Heide
Kuschkow
6
26/3.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des
Naturschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212970/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den
topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 mit dem Titel „Topografische
Karte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet ‚Naturentwicklungsgebiet
Kockot‘“ und in der Liegenschaftskarte
im Maßstab 1 : 2 500 mit dem Titel „Liegenschaftskarte zur Verordnung über
das Naturschutzgebiet ‚Naturentwicklungsgebiet Kockot‘“ mit ununterbrochener roter Linie
eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die topografischen Karten mit den Blattnummern 01
und 02 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in der
Liegenschaftskarte mit der Blattnummer 01. Die Karten sind von der
Siegelverwahrerin, Siegelnummer 21, des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz, am 8. September 2014 unterzeichnet worden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212970/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für
Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachministerium des Landes
Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis
Dahme-Spreeewald, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der
Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.