Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit und der Aufgaben für die Verwaltung des Nationalparks „Unteres Odertal“ auf die Einrichtung „Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“
VO-ID212887§ 2 Fachaufsicht
Stand: 02.08.2026
Die Einrichtung untersteht der Fachaufsicht des für Naturschutz und
Landschaftspflege zuständigen Fachministeriums des Landes Brandenburg.