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§ 2 VO-ID212887 (Brandenburg) — Fachaufsicht

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit und der Aufgaben für die Verwaltung des Nationalparks „Unteres Odertal“ auf die Einrichtung „Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Einrichtung untersteht der Fachaufsicht des für Naturschutz und

Landschaftspflege zuständigen Fachministeriums des Landes Brandenburg.