Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit und der Aufgaben für die Verwaltung des Nationalparks „Unteres Odertal“ auf die Einrichtung „Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“
VO-ID212887§ 1 Zuständigkeitsübertragung
Stand: 02.08.2026
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Durch diese Verordnung wird die Zuständigkeit für die Verwaltung des
Nationalparks Unteres Odertal im Sinne des § 32 Absatz 1 Satz 1 und 2 des
Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und für die Wahrnehmung der
Befugnisse und Aufgaben der Nationalparkverwaltung Unteres Odertal gemäß
Nationalparkgesetz Unteres Odertal auf die Einrichtung des Landes gemäß § 13 des
Landesorganisationsgesetzes übertragen.
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Die Bezeichnung der in Absatz 1 genannten Einrichtung lautet
„Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“.