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§ 1 VO-ID212887 (Brandenburg) — Zuständigkeitsübertragung

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit und der Aufgaben für die Verwaltung des Nationalparks „Unteres Odertal“ auf die Einrichtung „Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1)

Durch diese Verordnung wird die Zuständigkeit für die Verwaltung des

Nationalparks Unteres Odertal im Sinne des § 32 Absatz 1 Satz 1 und 2 des

Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und für die Wahrnehmung der

Befugnisse und Aufgaben der Nationalparkverwaltung Unteres Odertal gemäß

Nationalparkgesetz Unteres Odertal auf die Einrichtung des Landes gemäß § 13 des

Landesorganisationsgesetzes übertragen.

(2)

Die Bezeichnung der in Absatz 1 genannten Einrichtung lautet

„Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“.