Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“

VO-ID212857

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212857/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von

rund 41 650 Hektar. Es liegt in den Gemeinden Ahrensdorf, Alt-Bork, Beelitz,

Bergholz-Rehbrücke, Brachwitz, Buchholz bei Treuenbrietzen, Deutsch-Bork,

Elsholz, Fahlhorst, Fresdorf, Großbeuthen, Jeserig, Klein Schulzendorf,

Kliestow, Langerwisch, Luckenwalde, Ludwigsfelde Stadt, Lühsdorf, Nichel,

Niebel, Niederwerbig, Nudow, Nuthe-Urstromtal, Philippsthal, Potsdam, Reesdorf,

Rieben, Saarmund, Salzbrunn, Schäpe, Schenkenhorst, Schlalach,

Schlunkendorf, Wildenbruch, Wittbrietzen, Zauchwitz, Schönhagen, Seddiner

See, Stücken, Stadt Trebbin, Tremsdorf und Stadt Treuenbrietzen.

Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des

Landschaftsschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212857/2#abs-2 (2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in

Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener Linie

eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nr.

1 dieser Verordnung aufgeführte topografische Karte im Maßstab 1 : 50 000,

Blattnummer L 3742, L 3744, L 3942, L 3944, dient der räumlichen Einordnung des

Landschaftsschutzgebietes. Die Verortung im Gelände ermöglichen die in Anlage 2

Nr. 2 aufgeführten 44 topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000.

Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 3

aufgeführten 318 Flurkarten und in den in Nummer 4 aufgeführten 18

Liegenschaftskarten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212857/2#abs-3 (3) Die Karten können beim Ministerium für Umwelt,

Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste

Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen

Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming und bei der kreisfreien Stadt

Potsdam, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der

Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

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