Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet“
VO-ID212845§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den
Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel werden als Landschaftsschutzgebiet
festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung
„Ruppiner Wald- und Seengebiet“.