Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Krumme Spree“
VO-ID212844§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Stand: 02.08.2026
Es werden folgende Maßnahmen als Zielvorgabe für die Pflege und Entwicklung des Gebietes festgelegt:
die Grünlandbewirtschaftung soll nach Möglichkeit zur Förderung naturnaher Lebensgemeinschaften der Wiesen und Weiden sowie naturnaher Uferstrukturen extensiv erfolgen;
Kopfweiden sollen als Brutmöglichkeiten für gefährdete Vogelarten und als traditionelle landschaftsgestaltende Elemente gepflegt und neu gepflanzt werden.