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§ 6 VO-ID212844 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Krumme Spree“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es werden folgende Maßnahmen als Zielvorgabe für die Pflege und Entwicklung des Gebietes festgelegt:

die Grünlandbewirtschaftung soll nach Möglichkeit zur Förderung naturnaher Lebensgemeinschaften der Wiesen und Weiden sowie naturnaher Uferstrukturen extensiv erfolgen;

Kopfweiden sollen als Brutmöglichkeiten für gefährdete Vogelarten und als traditionelle landschaftsgestaltende Elemente gepflegt und neu gepflanzt werden.