Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Fürstenberger Wald- und Seengebiet“

VO-ID212843

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212843/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von

rund 45 631 Hektar. Es liegt im Norden des Landkreises Oberhavel und

umfaßt Teile der Landschaftseinheiten des Neustrelitzer Kleinseenlands im

Norden, der Granseer Platte im Süden und der Templiner Platte, der

Schorfheide und der Zehdenick-Spandauer Havelniederung im Osten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212843/2#abs-2 (2) Das Landschaftsschutzgebiet umfaßt ganz oder

teilweise Flure der Gemarkungen Altglobsow, Altlüdersdorf, Altthymen,

Barsdorf, Blumenow, Bredereiche, Buchholz, Burgwall, Burow, Dannenwalde,

Dollgow, Fürstenberg, Großwoltersdorf, Himmelpfort, Kurtschlag,

Marienthal, Menz, Mildenberg, Neuglobsow, Neulögow, Ribbeck, Schulzendorf,

Seilershof, Steinförde, Tornow, Vogelsang, Wesendorf, Wolfsruh,

Zabelsdorf, Zehdenick, Zernikow und Zootzen. Eine Kartenskizze zur Orientierung

über die Lage des Landschaftsschutzgebietes ist dieser Verordnung als

Anlage 1 beigefügt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212843/2#abs-3 (3) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in

Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter

Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in

Anlage 2 Nr. 1 dieser Verordnung aufgeführte topographische

Übersichtskarte im Maßstab 1 : 100 000 dient der räumlichen

Einordnung des Landschaftsschutzgebietes. Die Verortung im Gelände

ermöglichen die in Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten 16 topografischen

Karten im Maßstab 1:25 000 und die in Anlage 2 Nr. 3 aufgeführte

topografische Karte im Maßstab 1:10 000. Maßgeblich für den

Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nr. 4 aufgeführten

Flurkarten und den in Anlage 2 Nr. 5 aufgeführten Liegenschaftskarten und,

soweit Flur- bzw. Liegenschaftskarten im Bereich der Ortslage Fürstenberg

nicht vorhanden sind, in der topografischen Karte im Maßstab 1:10 000.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212843/2#abs-4 (4) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für

Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste

Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Oberhavel, untere

Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos

eingesehen werden.

§ 1 § 3