Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Obere Havelniederung"
VO-ID212840§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Schutzzweck ist
die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes, insbesondere
der Funktionsfähigkeit der Böden durch den Schutz des Bodens vor
Überbauung, Verdichtung, Abbau und Erosion,
der Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes durch Sicherung und
Wiederherstellung einer weitgehend unbeeinträchtigten
Grundwasserneubildung sowie einer naturnahen Entwicklung der Quellen, Stand-
und Fließgewässer einschließlich der angrenzenden
Uferbereiche, Gehölzauen, Überschwemmungsbereiche und
Verlandungszonen als Lebensraum für wildlebende Tier- und Pflanzenarten,
der Reinhaltung und Verbesserung der Luft sowie der Erhaltung und der
Stabilisierung des Regional- und Lokalklimas auf Grund der besonderen Bedeutung
als Klimaausgleichsfläche für den Ballungsraum Berlin,
der Förderung naturnaher Wälder, wie z.B. der Bruchwälder,
der grundwassernahen Niederungswälder sowie der Buchen- und
Kiefern-Traubeneichen-Wälder in ein zusammenhängendes, naturnah
ausgebildetes, weitgehend naturnah strukturiertes Waldökosystem,
der kulturabhängigen Biotope und Landschaftselemente wie
Trockenrasen, Frischwiesen, Feuchtwiesen und -weiden, Hecken, Feldgehölze,
Solitärbäume, Äcker, Lesesteinhaufen, Feldsölle, Kopfweiden
sowie Alleen und Streuobstbestände in ihrer vielfältigen und
typischen Ausbildung,
einer weiträumigen, strukturreichen und weitgehend ungestörten
Landschaft als Lebensraum störungsempfindlicher Tierarten mit großem
Arealanspruch, wie See- und Fischadler, Kranich sowie Schwarzstorch,
der Entwicklung des Gebietes im Rahmen eines wirkungsvollen und
großräumigen Fischotter- und Elbebiberschutzes,
der noch weitgehend intakten und unterschiedlich ausgebildeten Moore, in
ihrer Funktion als Wasserspeicher und als Lebensraum seltener, gefährdeter
Tier- und Pflanzenarten,
der Bedeutung des Gebietes im überregionalen Biotopverbund als
Ost-West-Brücke zwischen dem Rhinluch-Rüthnicker Sander und dem
Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin sowie als Nord-Süd-Brücke
zwischen dem Naturpark Uckermärkische Seen und der Barnimplatte,
der Pufferfunktion für die im Gebiet liegenden Naturschutzgebiete;
die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des
Landschaftsbildes, insbesondere
eines typischen Ausschnittes der Jungmoränenlandschaft des
norddeutschen Tieflandes mit ihrem landschaftsprägenden Mosaik aus
Gewässerrinnen, Mooren, Söllen, Talsandterrassen, Binnendünen
sowie den Hügeln der Grundmoränen in ihrer typischen Ausbildung,
des Wechsels von großen Waldgebieten, eingelagerten Stand- und
Fließgewässern und der in unterschiedlicher Weise landwirtschaftlich
genutzten Offenlandschaft mit ihren charakteristischen Kleinstrukturen,
der historisch geprägten, oft weiträumig angelegten
Siedlungsstrukturen durch Vermeidung der Landschaftszersiedlung und
Landschaftszerschneidung sowie dem Erhalt der Alleen;
die Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die
naturnahe Erholung im Einzugsbereich des Großraums Berlin, insbesondere
eine der Landschaft und Naturausstattung angepaßten touristischen
Erschließung, vor allem in Waldgebieten und Gewässerbereichen,
der Förderung der touristischen Entwicklung im Rahmen der historisch
gewachsenen dörflichen Strukturen;
die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine nachhaltige und
naturverträgliche Landnutzung.