Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Obere Havelniederung"

VO-ID212840

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212840/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von

rund 26 534 Hektar. Es umfaßt große Teile der Zehdenick-Spandauer

Havelniederung, im Osten Teile des Eberswalder Urstromtals, im Nordwesten Teile

der Granseer Platte sowie im Nordosten Teile der Britzer Platte.

Das Landschaftsschutzgebiet liegt in folgenden Gemarkungen:

Landkreis Barnim:

Groß Schönebeck/Schorfheide, Zerpenschleuse, Ruhlsdorf, Hammergut,

Schluft, Prötze (Flur 3, 4), Klandorf;

Landkreis Oberhavel:

Hammer, Zehlendorf, Schmachtenhagen, Oranienburg, Sachsenhausen, Lehnitz,

Friedrichsthal, Nassenheide, Teschendorf, Grüneberg, Zehdenick, Krewelin,

Liebenwalde, Kreuzbruch, Neuholland, Freienhagen, Malz, Bernöwe,

Wesendorf, Falkenthal, Neu Löwenberg, Wiesen am rechten Ufer des Malzer

Kanals, Wiesen am linken Ufer des Malzer Kanals, Groß-Mutzer

Rohrlaakswiesen, Prötze (Flur 1, 2, 5), Hohenbruch, Klein Mutz,

Löwenberg, Neuendorf.

Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des

Landschaftsschutzgebietes ist dieser Verordnung als

Anlage 1 beigefügt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212840/2#abs-2 (2) Die

Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung

aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als

Grenze gilt der innere Rand dieser Linie.

Die in Anlage 2 Nr. 1 dieser Verordnung aufgeführte topografische Übersichtskarte

im Maßstab 1 : 50 000 dient der räumlichen Einordnung des

Landschaftsschutzgebietes. Die Verortung im Gelände ermöglichen die in Anlage 2

Nr. 2 aufgeführten 21 topografischen Karten im Maßstab

1 : 10 000.

Maßgeblich ist die wörtliche Beschreibung des Grenzverlaufs in § 2 Absatz 3 in

Verbindung mit den in Anlage 2 Nummer 3 aufgeführten 45 Flurkarten und den in

Nummer 4 aufgeführten sieben Liegenschaftskarten. Die wörtliche Beschreibung des Grenzverlaufes erfolgt im

Uhrzeigersinn anhand der in den Flurkarten und in den Liegenschaftskarten

eingetragenen Orientierungspunkte.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212840/2#abs-3 (3) Wörtliche Beschreibung:

Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes werden

grundsätzlich durch Straßen, Wege, Gemarkungs- und

Flurstücksgrenzen gebildet. Ausgangspunkt ist die Brücke über

den Eisergraben an der Landstraße von Wesendorf nach Kappe

(Orientierungspunkt 1).

Vom Ausgangspunkt verläuft die Grenze entlang des

Eisergrabens bzw. des ihn begleitenden Weges in Richtung Süden bis zur

größten Annäherung an den Hinteren Graben und folgt diesem bis

zur Mündung in das Döllnfließ (Orientierungspunkt 2).

Der weitere Grenzverlauf folgt der Gemarkungsgrenze

Wesendorf-Groß Schönebeck und weiter der Gemarkungsgrenze

Kappe-Groß Schönebeck bis zur Uhlenhofbrücke

(Orientierungspunkt 3) in Richtung Nordosten.

Die Grenze folgt weiter dem Weg in Richtung Schluft bis zum

Orientierungspunkt 4 und weiter dem Weg in Richtung Südwesten bis zum

Orientierungspunkt 5. Von dort verläuft die Grenze entlang des Weges zur

Stallanlage in Richtung Osten und folgt weiter dem Graben in Richtung Osten bis

zum Orientierungspunkt 6.

Die Grenze folgt weiter dem Weg nach Emilienfelde in Richtung

Südwesten bis zur Gemarkungsgrenze Groß Schönebeck-Liebenwalde,

folgt dieser in Richtung Südost und weiter der Gemarkungsgrenze

Hammer-Liebenwalde bis zum Orientierungspunkt 7. Von dort verläuft die

Grenze entlang dem Weg in Richtung Hammer bis zum Orientierungspunkt 8. Der

Grenzverlauf für den Bereich Hammer bis zum Orientierungspunkt 9 ist in

folgenden Flurkarten dargestellt:

Gemarkung

Hammer

Flure 1, 4, 6, 7.

Vom Orientierungspunkt 9 verläuft die Grenze entlang dem

Weg nach Groß Schönebeck bis zum Orientierungspunkt 10.

Der weitere Grenzverlauf folgt der Waldkante bis zum

Orientierungspunkt 11 und weiter dem Waldweg in Richtung Süden bis zur

Gemarkungsgrenze Groß Schönebeck-Hammer.

Die Grenze verläuft in westlicher Richtung entlang dieser

Gemarkungsgrenze bis zum Aalkastenfließ und folgt dann dem Weg in

Richtung Südosten bis zum Orientierungspunkt 12. Der weitere Grenzverlauf

bis zum Orientierungspunkt 13 ist in folgender Flurkarte dargestellt:

Gemarkung

Groß Schönebeck

Flur 13.

Vom Orientierungspunkt 13 verläuft die Grenze entlang der

Landstraße in Richtung Groß Schönebeck und weiter ab

Orientierungspunkt 14 entlang dem Graben in Richtung Osten bis zum

Orientierungspunkt 15. Der Grenzverlauf zwischen Orientierungspunkt 15 und der

Bundesstraße 109 ist in folgender Flurkarte dargestellt:

Gemarkung

Groß Schönebeck

Flur 7.

Die Grenze folgt weiter der Bundesstraße 109 in Richtung

Zerpenschleuse.

Der Grenzverlauf für den Bereich Sperlingsaue zwischen

den Orientierungspunkten 16 und 17 ist in folgender Flurkarte dargestellt:

Gemarkung

Groß Schönebeck

Flur 8.

Die Grenze folgt weiter der Bundesstraße 109 bis zum

Orientierungspunkt 18.

Der Grenzverlauf für den Bereich Zerpenschleuse bis zum

Orientierungspunkt 19 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:

Gemarkung

Zerpenschleuse

Flure 1,4,5.

Die Grenze folgt weiter der Bundesstraße 109 bis zur

Gemarkungsgrenze Kreuzbruch-Klosterfelde, folgt dieser in Richtung Westen bis

zur Landstraße Kreuzbruch-Zehlendorf. Der Grenzverlauf für den

Bereich Zehlendorf bis zum Orientierungspunkt 20 ist in folgender Flurkarte

dargestellt:

Gemarkung

Zehlendorf

Flur 8.

Die Grenze verläuft entlang dem Friedrichsthaler Weg in

Richtung Westen bis zur Gemarkungsgrenze Zehlendorf-Schmachtenhagen, folgt

dieser in Richtung Süden, verläuft weiter entlang der Waldkante in

Richtung Westen und folgt danach dem Weg nach Schmachtenhagen bis zum

Orientierungspunkt 21.

Der Grenzverlauf für den Bereich Schmachtenhagen bis zur

Bahnlinie ist in folgender Flurkarte dargestellt:

Gemarkung

Schmachtenhagen

Flur 4.

Die Grenze folgt weiter der Bahnlinie in Richtung Oranienburg

bis zum Orientierungspunkt 22, folgt dann dem Jagenweg in Richtung

Südwesten bis zum Orientierungspunkt 23, weiter dem Jagenweg in Richtung

Südosten bis zur Bundesstraße 273 und entlang dieser in Richtung

Westen bis zur Gemarkungsgrenze Lehnitz-Oranienburg.

Die Grenze verläuft weiter entlang dieser

Gemarkungsgrenze in Richtung Südwesten bis zum Orientierungspunkt 24.

Zwischen den Orientierungspunkten 24 über 25 bis 26 ist

der Grenzverlauf in folgenden Flurkarten dargestellt:

Gemarkung

Lehnitz

Flure 3, 5

Gemarkung

Oranienburg

Flure 1, 2.

Ab Orientierungspunkt 26 folgt die Grenze der Bahnstrecke

Schmachtenhagen-Sachsenhausen bis zum Orientierungspunkt 27. Der Grenzverlauf

für den Bereich Sachsenhausen zwischen den Orientierungspunkten 27 und 28

ist in folgenden Flurkarten dargestellt:

Gemarkung

Sachsenhausen

Flure 1, 4.

Die Grenze folgt weiter dem Weg bis zur Bahnstrecke und folgt

dieser in Richtung Norden bis zur Gemarkungsgrenze Malz-Nassenheide, folgt

dieser in Richtung Nordosten bis zum Orientierungspunkt 29.

Der Grenzverlauf für den Bereich Nassenheide bis zum

Orientierungspunkt 30 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:

Gemarkung

Nassenheide

Flure 1, 2, 4, 5, 7.

Der weitere Grenzverlauf folgt dem Weg in Richtung

Südwest nach Teerofen, umgeht die Siedlung Teerofen und verläuft

weiter in Richtung Westen bis zum Abzweig der Straße nach Nassenheide.

Der Grenzverlauf folgt dieser in Richtung Norden bis zum Orientierungspunkt 31.

Vom Orientierungspunkt 31 folgt die Grenze dem Weg in Richtung

Teschendorf über Blumenhof bis zum Orientierungspunkt 32.

Der Grenzverlauf für den Bereich Teschendorf bis zum

Orientierungspunkt 33 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:

Gemarkung

Teschendorf

Flure 2, 6, 10, 12.

Die Grenze folgt weiter der Bundesstraße 96 bis zum

Abzweig Grüneberg und danach der Landstraße in Richtung

Grüneberg bis zum Orientierungspunkt 34.

Der Grenzverlauf für den Bereich Grüneberg bis zum

Orientierungspunkt 35 ist in folgender Flurkarte dargestellt:

Gemarkung

Grüneberg

Flur 6.

Die Grenze verläuft weiter entlang der Bahnlinie in

Richtung Nassenheide bis zur Gemarkungsgrenze Grüneberg-Nassenheide, folgt

dieser und weiter den Gemarkungsgrenzen Grüneberg-Groß Mutz,

Grüneberg-Neuholland, Liebenberg-Neuholland sowie Falkenthal-Neuholland in

Richtung Nordosten bis zum Orientierungspunkt 36.

Die Grenze folgt weiter dem Graben in Richtung Nordwest bis

zum Orientierungspunkt 37, weiter dem Graben in Richtung Nordost bis zum

Horstgraben und diesem folgend in Richtung West bis zur Straße

Falkenthal-Zehdenick.

Die Grenze folgt der Straße in Richtung Zehdenick bis

zur Waldkante und verläuft entlang dieser an der Westgrenze der

Zehdenicker Bürgerheide bis zum Orientierungspunkt 38.

Die Grenze folgt weiter dem Weg nach Zehdenick in Richtung

Nordost bis zum Orientierungspunkt 39.

Der Grenzverlauf für den Bereich Zehdenick bis zum

Orientierungspunkt 40 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:

Gemarkung

Zehdenick

Flure 18, 20.

Die Grenze verläuft weiter entlang der Straße

Zehdenick-Krewelin bis zum Orientierungspunkt 41.

Der Grenzverlauf für den Bereich Krewelin bis zum

Orientierungspunkt 42 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:

Gemarkung

Krewelin

Flure 1, 2.

Die Grenze folgt weiter dem Weg in Richtung Osten bis zur

Gemarkungsgrenze Krewelin- Wesendorf, folgt dieser in Richtung Norden bis zum

Orientierungspunkt 43, weiter dem Weg in Richtung Norden und entlang der

Waldkante bis zur Straße Wesendorf-Kappe und dieser in Richtung Osten bis

zum Ausgangspunkt (Orientierungspunkt 1).

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212840/2#abs-4 (4) Außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung

liegende, aber vom Schutzgebiet allseits umschlossene Flächen (Abgrenzung

im Bereich der Ortslagen) sind in folgenden Flurkarten dargestellt:

Gemarkung

Liebenwalde

Flure 1, 2, 3, 5, 9

Kreuzbruch

Flur 7 teilweise

Neuholland

Flur 3

Freienhagen

Flure 1, 2

Malz

Flure 1, 2, 9

Bernöwe

Flur 1

Groß Schönebeck

Flure 12,13

Oranienburg

Flur 1

Friedrichsthal

Flure 1, 2

Nassenheide

Flur 4

Zerpenschleuse

Flur 3.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212840/2#abs-5 (5) Die Karten können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und

Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam

sowie bei den Landkreisen Barnim und Oberhavel, untere

Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos

eingesehen werden.

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