Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Obere Havelniederung"
VO-ID212840§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212840/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von
rund 26 534 Hektar. Es umfaßt große Teile der Zehdenick-Spandauer
Havelniederung, im Osten Teile des Eberswalder Urstromtals, im Nordwesten Teile
der Granseer Platte sowie im Nordosten Teile der Britzer Platte.
Das Landschaftsschutzgebiet liegt in folgenden Gemarkungen:
Landkreis Barnim:
Groß Schönebeck/Schorfheide, Zerpenschleuse, Ruhlsdorf, Hammergut,
Schluft, Prötze (Flur 3, 4), Klandorf;
Landkreis Oberhavel:
Hammer, Zehlendorf, Schmachtenhagen, Oranienburg, Sachsenhausen, Lehnitz,
Friedrichsthal, Nassenheide, Teschendorf, Grüneberg, Zehdenick, Krewelin,
Liebenwalde, Kreuzbruch, Neuholland, Freienhagen, Malz, Bernöwe,
Wesendorf, Falkenthal, Neu Löwenberg, Wiesen am rechten Ufer des Malzer
Kanals, Wiesen am linken Ufer des Malzer Kanals, Groß-Mutzer
Rohrlaakswiesen, Prötze (Flur 1, 2, 5), Hohenbruch, Klein Mutz,
Löwenberg, Neuendorf.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des
Landschaftsschutzgebietes ist dieser Verordnung als
Anlage 1 beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212840/2#abs-2 (2) Die
Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung
aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als
Grenze gilt der innere Rand dieser Linie.
Die in Anlage 2 Nr. 1 dieser Verordnung aufgeführte topografische Übersichtskarte
im Maßstab 1 : 50 000 dient der räumlichen Einordnung des
Landschaftsschutzgebietes. Die Verortung im Gelände ermöglichen die in Anlage 2
Nr. 2 aufgeführten 21 topografischen Karten im Maßstab
1 : 10 000.
Maßgeblich ist die wörtliche Beschreibung des Grenzverlaufs in § 2 Absatz 3 in
Verbindung mit den in Anlage 2 Nummer 3 aufgeführten 45 Flurkarten und den in
Nummer 4 aufgeführten sieben Liegenschaftskarten. Die wörtliche Beschreibung des Grenzverlaufes erfolgt im
Uhrzeigersinn anhand der in den Flurkarten und in den Liegenschaftskarten
eingetragenen Orientierungspunkte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212840/2#abs-3 (3) Wörtliche Beschreibung:
Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes werden
grundsätzlich durch Straßen, Wege, Gemarkungs- und
Flurstücksgrenzen gebildet. Ausgangspunkt ist die Brücke über
den Eisergraben an der Landstraße von Wesendorf nach Kappe
(Orientierungspunkt 1).
Vom Ausgangspunkt verläuft die Grenze entlang des
Eisergrabens bzw. des ihn begleitenden Weges in Richtung Süden bis zur
größten Annäherung an den Hinteren Graben und folgt diesem bis
zur Mündung in das Döllnfließ (Orientierungspunkt 2).
Der weitere Grenzverlauf folgt der Gemarkungsgrenze
Wesendorf-Groß Schönebeck und weiter der Gemarkungsgrenze
Kappe-Groß Schönebeck bis zur Uhlenhofbrücke
(Orientierungspunkt 3) in Richtung Nordosten.
Die Grenze folgt weiter dem Weg in Richtung Schluft bis zum
Orientierungspunkt 4 und weiter dem Weg in Richtung Südwesten bis zum
Orientierungspunkt 5. Von dort verläuft die Grenze entlang des Weges zur
Stallanlage in Richtung Osten und folgt weiter dem Graben in Richtung Osten bis
zum Orientierungspunkt 6.
Die Grenze folgt weiter dem Weg nach Emilienfelde in Richtung
Südwesten bis zur Gemarkungsgrenze Groß Schönebeck-Liebenwalde,
folgt dieser in Richtung Südost und weiter der Gemarkungsgrenze
Hammer-Liebenwalde bis zum Orientierungspunkt 7. Von dort verläuft die
Grenze entlang dem Weg in Richtung Hammer bis zum Orientierungspunkt 8. Der
Grenzverlauf für den Bereich Hammer bis zum Orientierungspunkt 9 ist in
folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung
Hammer
Flure 1, 4, 6, 7.
Vom Orientierungspunkt 9 verläuft die Grenze entlang dem
Weg nach Groß Schönebeck bis zum Orientierungspunkt 10.
Der weitere Grenzverlauf folgt der Waldkante bis zum
Orientierungspunkt 11 und weiter dem Waldweg in Richtung Süden bis zur
Gemarkungsgrenze Groß Schönebeck-Hammer.
Die Grenze verläuft in westlicher Richtung entlang dieser
Gemarkungsgrenze bis zum Aalkastenfließ und folgt dann dem Weg in
Richtung Südosten bis zum Orientierungspunkt 12. Der weitere Grenzverlauf
bis zum Orientierungspunkt 13 ist in folgender Flurkarte dargestellt:
Gemarkung
Groß Schönebeck
Flur 13.
Vom Orientierungspunkt 13 verläuft die Grenze entlang der
Landstraße in Richtung Groß Schönebeck und weiter ab
Orientierungspunkt 14 entlang dem Graben in Richtung Osten bis zum
Orientierungspunkt 15. Der Grenzverlauf zwischen Orientierungspunkt 15 und der
Bundesstraße 109 ist in folgender Flurkarte dargestellt:
Gemarkung
Groß Schönebeck
Flur 7.
Die Grenze folgt weiter der Bundesstraße 109 in Richtung
Zerpenschleuse.
Der Grenzverlauf für den Bereich Sperlingsaue zwischen
den Orientierungspunkten 16 und 17 ist in folgender Flurkarte dargestellt:
Gemarkung
Groß Schönebeck
Flur 8.
Die Grenze folgt weiter der Bundesstraße 109 bis zum
Orientierungspunkt 18.
Der Grenzverlauf für den Bereich Zerpenschleuse bis zum
Orientierungspunkt 19 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung
Zerpenschleuse
Flure 1,4,5.
Die Grenze folgt weiter der Bundesstraße 109 bis zur
Gemarkungsgrenze Kreuzbruch-Klosterfelde, folgt dieser in Richtung Westen bis
zur Landstraße Kreuzbruch-Zehlendorf. Der Grenzverlauf für den
Bereich Zehlendorf bis zum Orientierungspunkt 20 ist in folgender Flurkarte
dargestellt:
Gemarkung
Zehlendorf
Flur 8.
Die Grenze verläuft entlang dem Friedrichsthaler Weg in
Richtung Westen bis zur Gemarkungsgrenze Zehlendorf-Schmachtenhagen, folgt
dieser in Richtung Süden, verläuft weiter entlang der Waldkante in
Richtung Westen und folgt danach dem Weg nach Schmachtenhagen bis zum
Orientierungspunkt 21.
Der Grenzverlauf für den Bereich Schmachtenhagen bis zur
Bahnlinie ist in folgender Flurkarte dargestellt:
Gemarkung
Schmachtenhagen
Flur 4.
Die Grenze folgt weiter der Bahnlinie in Richtung Oranienburg
bis zum Orientierungspunkt 22, folgt dann dem Jagenweg in Richtung
Südwesten bis zum Orientierungspunkt 23, weiter dem Jagenweg in Richtung
Südosten bis zur Bundesstraße 273 und entlang dieser in Richtung
Westen bis zur Gemarkungsgrenze Lehnitz-Oranienburg.
Die Grenze verläuft weiter entlang dieser
Gemarkungsgrenze in Richtung Südwesten bis zum Orientierungspunkt 24.
Zwischen den Orientierungspunkten 24 über 25 bis 26 ist
der Grenzverlauf in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung
Lehnitz
Flure 3, 5
Gemarkung
Oranienburg
Flure 1, 2.
Ab Orientierungspunkt 26 folgt die Grenze der Bahnstrecke
Schmachtenhagen-Sachsenhausen bis zum Orientierungspunkt 27. Der Grenzverlauf
für den Bereich Sachsenhausen zwischen den Orientierungspunkten 27 und 28
ist in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung
Sachsenhausen
Flure 1, 4.
Die Grenze folgt weiter dem Weg bis zur Bahnstrecke und folgt
dieser in Richtung Norden bis zur Gemarkungsgrenze Malz-Nassenheide, folgt
dieser in Richtung Nordosten bis zum Orientierungspunkt 29.
Der Grenzverlauf für den Bereich Nassenheide bis zum
Orientierungspunkt 30 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung
Nassenheide
Flure 1, 2, 4, 5, 7.
Der weitere Grenzverlauf folgt dem Weg in Richtung
Südwest nach Teerofen, umgeht die Siedlung Teerofen und verläuft
weiter in Richtung Westen bis zum Abzweig der Straße nach Nassenheide.
Der Grenzverlauf folgt dieser in Richtung Norden bis zum Orientierungspunkt 31.
Vom Orientierungspunkt 31 folgt die Grenze dem Weg in Richtung
Teschendorf über Blumenhof bis zum Orientierungspunkt 32.
Der Grenzverlauf für den Bereich Teschendorf bis zum
Orientierungspunkt 33 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung
Teschendorf
Flure 2, 6, 10, 12.
Die Grenze folgt weiter der Bundesstraße 96 bis zum
Abzweig Grüneberg und danach der Landstraße in Richtung
Grüneberg bis zum Orientierungspunkt 34.
Der Grenzverlauf für den Bereich Grüneberg bis zum
Orientierungspunkt 35 ist in folgender Flurkarte dargestellt:
Gemarkung
Grüneberg
Flur 6.
Die Grenze verläuft weiter entlang der Bahnlinie in
Richtung Nassenheide bis zur Gemarkungsgrenze Grüneberg-Nassenheide, folgt
dieser und weiter den Gemarkungsgrenzen Grüneberg-Groß Mutz,
Grüneberg-Neuholland, Liebenberg-Neuholland sowie Falkenthal-Neuholland in
Richtung Nordosten bis zum Orientierungspunkt 36.
Die Grenze folgt weiter dem Graben in Richtung Nordwest bis
zum Orientierungspunkt 37, weiter dem Graben in Richtung Nordost bis zum
Horstgraben und diesem folgend in Richtung West bis zur Straße
Falkenthal-Zehdenick.
Die Grenze folgt der Straße in Richtung Zehdenick bis
zur Waldkante und verläuft entlang dieser an der Westgrenze der
Zehdenicker Bürgerheide bis zum Orientierungspunkt 38.
Die Grenze folgt weiter dem Weg nach Zehdenick in Richtung
Nordost bis zum Orientierungspunkt 39.
Der Grenzverlauf für den Bereich Zehdenick bis zum
Orientierungspunkt 40 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung
Zehdenick
Flure 18, 20.
Die Grenze verläuft weiter entlang der Straße
Zehdenick-Krewelin bis zum Orientierungspunkt 41.
Der Grenzverlauf für den Bereich Krewelin bis zum
Orientierungspunkt 42 ist in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung
Krewelin
Flure 1, 2.
Die Grenze folgt weiter dem Weg in Richtung Osten bis zur
Gemarkungsgrenze Krewelin- Wesendorf, folgt dieser in Richtung Norden bis zum
Orientierungspunkt 43, weiter dem Weg in Richtung Norden und entlang der
Waldkante bis zur Straße Wesendorf-Kappe und dieser in Richtung Osten bis
zum Ausgangspunkt (Orientierungspunkt 1).
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212840/2#abs-4 (4) Außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung
liegende, aber vom Schutzgebiet allseits umschlossene Flächen (Abgrenzung
im Bereich der Ortslagen) sind in folgenden Flurkarten dargestellt:
Gemarkung
Liebenwalde
Flure 1, 2, 3, 5, 9
Kreuzbruch
Flur 7 teilweise
Neuholland
Flur 3
Freienhagen
Flure 1, 2
Malz
Flure 1, 2, 9
Bernöwe
Flur 1
Groß Schönebeck
Flure 12,13
Oranienburg
Flur 1
Friedrichsthal
Flure 1, 2
Nassenheide
Flur 4
Zerpenschleuse
Flur 3.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212840/2#abs-5 (5) Die Karten können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam
sowie bei den Landkreisen Barnim und Oberhavel, untere
Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos
eingesehen werden.