Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben“
VO-ID212838§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Schutzzweck ist
die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in bezug auf
die Funktionsfähigkeit der Böden durch die Sicherung und Förderung der natürlichen Vielfalt an Bodeneigenschaften sowie den Schutz des Bodens vor Überbauung, Verdichtung, Abbau und Erosion,
die Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes durch die Sicherung und Wiederherstellung einer unbeeinträchtigten Grundwasserneubildung sowie einer naturnahen Entwicklung der Standgewässer, Fließgewässer und ihrer angrenzenden Uferbereiche und Verlandungszonen,
die Reinhaltung und Verbesserung der Luft sowie auf den Erhalt und die Stabilisierung des Regional- und Lokalklimas mit besonderer Bedeutung als Klimaausgleichsfläche im Süden Berlins und für die Region Zossen,
die Förderung naturnaher Wälder, insbesondere der Erlen-Bruchwälder, der grundwassernahen Niederungswälder sowie der Kiefern-, Eschen- und Eichenmischwälder mit dem Ziel der Entwicklung zu einem zusammenhängenden, naturnah ausgebildeten und reichhaltig strukturierten Waldökosystem, das reich mit Alt- und Totholz bestückt ist,
die Erhaltung der kulturabhängigen Biotope und Landschaftselemente, wie Frischwiesen, Feuchtwiesen und Weiden, Hecken, Feldgehölze, Solitärbäume, Äcker, Lesesteinhaufen, Kopfweiden sowie Alleen und Streuobstbestände in ihrer vielfältigen und typischen Ausbildung,
die Erhaltung der gebietstypischen Landschaftsteile wie Stauchmoränen, Grundmoränen, Talsande, Binnendünen und die Förderung ihrer typischen Vegetationseinheiten wie Moore, nährstoffarme Gewässer, Sandflure, Trockenrasen und Heiden als naturnahe Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten,
die Bedeutung des Gebietes im überregionalen Biotopverbund zwischen den Schutzgebieten im Süden Berlins und dem Baruther Urstromtal,
den großräumigen Schutz der gering besiedelten Landschaftsräume für störungsempfindliche Arten und Arten mit großen Arealansprüchen;
die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der natürlichen sowie durch menschliche Nutzungen geprägten Kulturlandschaft, insbesondere
des typischen Ausschnittes der Jungmoränenlandschaft der Teltower Platte mit ihrem Mosaik aus Söllen, Talsandebenen und Binnendünen sowie den Grundmoränen in ihrer mannigfaltigen und typischen Ausbildung,
der durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägten Offenlandschaften in ihrer typischer Mannigfaltigkeit,
der historisch geprägten, weiträumig angelegten Siedlungsstrukturen durch Vermeidung weiterer Landschaftszersiedelung und Zerschneidung sowie durch Erhalt der kulturhistorisch wertvollen Alleen;
die Sicherung der Nachhaltigkeit der besonders bedeutsamen Erholungsfunktion des Gebietes im Einzugsbereich des Großraums Berlin sowie im unmittelbaren Umfeld der Bebauungsachse Lichtenrade, Mahlow, Blankenfelde, Zossen, insbesondere durch
eine der Landschaft und Naturausstattung angepaßte Erschließung für die Erholung, insbesondere der Waldgebiete und der Feldflur,
die Förderung der naturnahen Erholung im Rahmen der historischen gewachsenen dörflichen Strukturen und die konzeptionelle Einbindung bestehender Einrichtungen;
die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche, nachhaltige Landnutzung.