Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben“
VO-ID212838§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen im Landkreis Teltow-Fläming werden als Landschaftschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben".