Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen im Landkreis Teltow-Fläming werden als Landschaftschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben".
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen im Landkreis Teltow-Fläming werden als Landschaftschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben".