Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Stolpe“
VO-ID212836§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen im Landkreis Oberhavel werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Stolpe".