Die in § 2 näher bezeichneten Flächen im Landkreis Oberhavel werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Stolpe".
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen im Landkreis Oberhavel werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Stolpe".