Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Schlabendorf-Seese“
VO-ID212834§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes, welches in wesentlichen Teilen
die ehemaligen Braunkohlentagebaue Schlabendorf-Nord und Seese-West
umfaßt, ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung des
Naturhaushaltes einschließlich seiner Leistungsfähigkeit sowie die
Wiederherstellung eines vielfältigen Landschaftsbildes. Schutzzweck ist
daher insbesondere
die Sicherung und Förderung der teilweise naturnahen Entwicklung des
Bodenaufbaus, der natürlichen Vielfalt und der Funktionsfähigkeit der
Bodeneigenschaften und des Bodenlebens sowie der Schutz der Böden vor
Überbauung, Verdichtung und Abbau;
die Wiederherstellung teilweise naturnaher Wasserverhältnisse im Zuge
des Grundwasseranstieges mit dem Ziel
der Entwicklung einer reich strukturierten Landschaft mit
großflächigen Stillgewässern und Feuchtgebieten
einschließlich ihrer Verlandungszonen, Röhrichtgürtel und
Sümpfe,
der Wiederherstellung eines naturnahen Fließgewässersystems
einschließlich seiner Uferbereiche,
der Regeneration des Wasserhaushaltes des Oberflächen- und
Grundwassers;
die Reinhaltung und Verbesserung der Luft sowie der Erhalt und die
Stabilisierung des Regional- und Lokalklimas;
die Förderung und der Erhalt großräumiger, weitgehend
unberührter Biotopkomplexe mit ihrem überdurchschnittlichen
Entwicklungspotential für den Ökosystem-, Biotop- und Artenschutz,
welches sich insbesondere aus der bergbaulich bedingten standörtlichen
Vielfalt und den extremen Lebensraumbedingungen ergibt;
der Erhalt der Biotope und der Standorte für lebensraumtypische Tier-
und Pflanzenarten sowie die Förderung ihrer Lebensgemeinschaften,
insbesondere jene der vegetationsfreien nährstoffarmen Rohböden, der
Abbruchkanten und Steilböschungen, der Heideflächen und Trockenrasen
sowie ihrer Entwicklungsreihen zu naturnahen bis natürlichen Gebüsch-
und Waldformationen;
die Pufferung und Vernetzung der wertvollen Lebensräume sowie
bestehender Naturschutzgebiete und ihre Einbindung in den regionalen
Biotopverbund des Luckau-Calauer Beckens und der Bergbaufolgelandschaft;
die Entwicklung einer vielfältigen Kulturlandschaft im Rahmen einer
nachhaltigen und naturverträglichen Landnutzung;
die Bewahrung und Wiederherstellung der Eigenart, Vielfalt und
Schönheit eines großflächig zusammenhängenden, relativ
unzerschnittenen und gegenwärtig unbesiedelten Landschaftsraumes durch
Vermeidung von Zerschneidungen und Zersiedlung,
Förderung einer reichstrukturierten Kulturlandschaft mit Hecken,
Feldgehölzen, Alleen, Streuobstwiesen, Grünland sowie naturnahen und
natürlichen Mischwäldern;
die Entwicklung und der Erhalt der nachhaltigen Erholungsfunktion im
Rahmen einer ökologisch gelenkten, naturverträglichen
Erholungsnutzung unter Bewahrung großräumig ungestörter
Landschaftsteile.