Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Elsteraue“
VO-ID212832§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Stand: 02.08.2026
Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen als Zielvorgaben
festgelegt:
Der Grundwasserstand soll in seinem natürlichen Zustand erhalten
bleiben und den natürlichen Verhältnissen möglichst wieder
angepaßt werden. Die Rückführung der Gewässer mit ihren
Quell-, Ufer- und Verlandungsbereichen in einen naturnahen Zustand entsprechend
den hydrologischen und geologischen Bedingungen mit dem Ergebnis einer
naturnahen Zusammensetzung und Ausprägung der Lebensgemeinschaften ist
anzustreben. In ausgewählten Grabenbereichen sollen zum Erhalt seltener
und konkurrenzschwacher Wasserpflanzengesellschaften Entkrautungen vorgenommen
werden;
zum Erhalt der artenreichen Flora und Fauna der Deichvorländer und
der Deichkronen soll nach Möglichkeit eine einschürige Mahd oder eine
Beweidung durch Schafe vorgenommen werden;
zur Anreicherung der Landschaft mit strukturierenden Elementen, sowie zur
Minimierung von Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer
und zur Verminderung der Bodenerosion sollen Flurgehölzpflanzungen entlang
von Entwässerungsgräben und Wegen angelegt und regelmäßig
gepflegt werden. Bei der Auswahl des Pflanzmaterials ist auf standortgerechte
und einheimische Gehölze zurückzugreifen;
Feuchtgrünland ist nach Möglichkeit extensiv zu bewirtschaften.
Durch die Anlage von Ackerrandstreifen soll die Ackerwildflora gefördert
werden;
für die naturverträgliche Erholung soll ein geschlossenes Rad-,
Reit- und Wanderwegenetz ausgewiesen und ausgebaut werden. Für die
wasserbezogene Erholung, wie Wasserwandern und Kahnfahrten, sollen
Wasserwanderwege ausgewiesen werden. Hierbei ist eine Beeinträchtigung
seltener und gefährdeter Arten auszuschließen. Bestehende
Wegeführungen sollen gegebenenfalls zum Schutz störungsempfindlicher
Arten und Lebensgemeinschaften verändert oder beseitigt werden;
die fischereiwirtschaftliche Nutzung soll auf ein naturnahes Artenspektrum
und naturnahe Populationsdichten ausgerichtet sein. Dabei ist die Verwendung
von Produktionsverfahren anzustreben, die nicht zur Gewässereutrophierung
führen oder die Gewässer auf andere Art schädigen;
in geeigneten Überschwemmungsbereichen der Elsteraue sollen
Wiederbegründungen von Auwäldern durch Baumarten der potentiell
natürlichen Vegetation vorgenommen werden;
das Gebiet soll im Hinblick auf eine ökologisch orientierte, natur-
und standortgerechte Landnutzung entwickelt werden;
die forstliche Bewirtschaftung soll naturnah erfolgen. Das heißt
insbesondere, daß
sich die Artenzusammensetzung in den Waldgebieten künftig weitgehend
an der potentiell natürlichen Vegetation orientieren soll,
Pflanzungen möglichst mit naturraumheimischem Material vorgenommen
werden,
stehendes und liegendes Totholz sowie Altholz in ausreichendem Maße
im Wald belassen wird.