Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Elsteraue“
VO-ID212832§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212832/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus drei
Teilflächen und hat eine Größe von insgesamt rund 6.011 Hektar.
Es umfaßt Teile des Elbe-Elster-Tieflandes und wird wie folgt
ungefähr begrenzt:
Teilfläche I: im Nordosten durch die Bundesstraße B 101, im
Osten durch die Verbindungsstraße Bad Liebenwerda - Maasdorf, im
Südwesten durch die Bahnlinie Bad Liebenwerda - Falkenberg und im
Nordwesten durch die Bahnlinie Falkenberg - Doberlug-Kirchhain,
Teilfläche II: im Norden durch die Bahnlinie Bad Liebenwerda -
Elsterwerda, im Osten durch die Grenze zur Stadt Elsterwerda, im Süden
durch die Ortsverbindungsstraßen zwischen Zobersdorf, Prieschka, Saathain
und im Nordwesten durch die Grenze zur Stadt Bad Liebenwerda,
Teilfläche III: im Norden durch die Bundesstraße B 169, im
Osten durch die Gemarkungsgrenze Lauchhammer, im Süden durch den
Hauptschradengraben und den Reissdamm und im Westen durch die Grenze zur Stadt
Elsterwerda.
Drei Kartenskizzen sind dieser Verordnung zur Orientierung als Anlagen
beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212832/2#abs-2 (2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in topographischen Karten
im Maßstab 1:25.000 und in Flurkarten mit einer ununterbrochenen Linie
eingetragen; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes liegenden Flurstücke sind in einem
Flurstücksverzeichnis aufgeführt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212832/2#abs-3 (3) Die Karten und das Flurstücksverzeichnis können beim
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes
Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis
Elbe-Elster, untere Naturschutzbehörde, in Bad Liebenwerda von jedermann
während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.