Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-ID212696 · GVBl.II/94, [Nr. 52] S.666

Verordnung über Fischereibeiräte

6 Normen · Ausgangsfassung vom 14.07.1994 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Bildung der Fischereibeiräte
  2. § 2 Vorschlagsrecht der Verbände
  3. § 3 Die Beendigung der Mitgliedschaft
  4. § 4 Einberufung, Sitzungsablauf
  5. § 5 Geschäftsordnung
  6. § 6 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 124 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.47)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    18.12.2012 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 18.12.2012

    §§ 1, 2 geändert

    GVBl. II 2012, Nr. 112

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).