Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Premnitz-Königshütte

VO-ID212652

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 01.09.2026

Brandenburg2 Fassungen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nummer 0109/74 vom 14. März 1974 des Kreistages Rathenow festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Premnitz-Königshütte aufgehoben.

Potsdam, den 2. Mai 2012

Die Ministerin für Umwelt,

Gesundheit und Verbraucherschutz

Anita Tack

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