Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Premnitz-Königshütte
VO-ID212652§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 01.09.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nummer 0109/74 vom 14. März 1974 des Kreistages Rathenow festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Premnitz-Königshütte aufgehoben.
Potsdam, den 2. Mai 2012
Die Ministerin für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Anita Tack