Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde

VO-ID212373

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 01.09.2026

Brandenburg2 Fassungen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nr. 55/75 vom 18. Dezember 1975 des Rates des Kreises Finsterwalde festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für die Wasserfassung Schönewalde aufgehoben.

Potsdam, den 14. Januar 2009

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

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