Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Eberswalder Schwärzetal” als geschütztes Waldgebiet für Erholung

VO-ID212156

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212156/2#abs-1 (1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe

von 144,90 ha.

Es umfaßt:

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Eberswalde,

2,

450/2 teilweise, 451 teilweise, 452/4,490,491,492,493,494,495,

12,

137/4 teilweise,138,139,142,143,144/1,144/4,157,158,162,165 teilweise

Spechthausen

2,

44,45,46 *,47 teilweise,53,54,55,56,58,59,63/4 teilweise,64,65,93 *

5,

1

___________________________

* (nur die Waldflächen östlich des Weges Spechthausen - Tierpark)

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212156/2#abs-2 (2) Die räumliche Begrenzung des geschützten

Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil dieser

Rechtsverordnung ist.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212156/2#abs-3 (3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten - oberste Forstbehörde - in Potsdam sowie beim

Amt für Forstwirtschaft Eberswalde - untere Forstbehörde - in

Eberswalde von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen

werden.

§ 1 § 3