Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festlegung eines Planungsgebietes gemäß § 9a Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes im Amt Seelow Land für den Neubau der B 167 als Ortsumgehung Dolgelin/Libbenichen
VO-ID212058§ 1
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212058/1#abs-1 (1) Zur Sicherung der Planung für den Neubau der
Bundesstraße 167 als Ortsumgehung Dolgelin/Libbenichen, die als
Teilabschnitt der Oder-Lausitz-Straße Bestandteil des
Süd-Ost-Brandenburg Programmes ist, wird ein Planungsgebiet festgelegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212058/1#abs-2 (2) Die Realisierung soll im Zeitraum 2005 bis 2007 erfolgen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212058/1#abs-3 (3) Im Ergebnis der Untersuchungen wurde als optimale
Trassenführung eine Linie bestätigt, die sich südlich der
Ortslage Libbenichen weitestgehend an die vorhandene B 167 anlehnt. Damit wird
eine optimale Bündelung mit der vorhandenen Verkehrstrasse und eine
Verringerung der Flächenzerschneidung erreicht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212058/1#abs-4 (4) Das Planungsgebiet wird für die Gemarkungen Carzig,
Libbenichen, Dolgelin, Friedersdorf und Alt Mahlisch festgelegt. Es beinhaltet
folgende Flurstücke: siehe Anlagen.