Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festlegung eines Planungsgebietes gemäß § 9a Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes im Amt Seelow Land für den Neubau der B 167 als Ortsumgehung Dolgelin/Libbenichen

VO-ID212058

§ 1

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212058/1#abs-1 (1) Zur Sicherung der Planung für den Neubau der

Bundesstraße 167 als Ortsumgehung Dolgelin/Libbenichen, die als

Teilabschnitt der Oder-Lausitz-Straße Bestandteil des

Süd-Ost-Brandenburg Programmes ist, wird ein Planungsgebiet festgelegt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212058/1#abs-2 (2) Die Realisierung soll im Zeitraum 2005 bis 2007 erfolgen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212058/1#abs-3 (3) Im Ergebnis der Untersuchungen wurde als optimale

Trassenführung eine Linie bestätigt, die sich südlich der

Ortslage Libbenichen weitestgehend an die vorhandene B 167 anlehnt. Damit wird

eine optimale Bündelung mit der vorhandenen Verkehrstrasse und eine

Verringerung der Flächenzerschneidung erreicht.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212058/1#abs-4 (4) Das Planungsgebiet wird für die Gemarkungen Carzig,

Libbenichen, Dolgelin, Friedersdorf und Alt Mahlisch festgelegt. Es beinhaltet

folgende Flurstücke: siehe Anlagen.

§ 2