Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Auflösung des Landesamtes für Bauen, Bautechnik und Wohnen VO-ID211630 § 1 Stand: 01.08.2026 Brandenburg Die obere Landesbehörde "Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen" wird aufgelöst.