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§ 1 VO-ID211630 (Brandenburg)

Verordnung über die Auflösung des Landesamtes für Bauen, Bautechnik und Wohnen

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die obere Landesbehörde "Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen" wird aufgelöst.