Gesetze / Verwaltungskostenfeststellungsverordnung VKFV § 18 Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung Stand: 10.06.2019 Bund Sächliche Aufwendungen nach den §§ 9 und 10 werden in tatsächlicher Höhe anerkannt.