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§ 18 VKFV — Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sächliche Aufwendungen nach den §§ 9 und 10 werden in tatsächlicher Höhe anerkannt.