Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 24 Getrennte Konten
Stand: 10.06.2019
Die Verwertungsgesellschaft weist in der Buchführung getrennt aus:
1.
die Einnahmen aus den Rechten,
2.
ihr eigenes Vermögen, die Erträge aus dem eigenen Vermögen sowie die Einnahmen zur Deckung der Verwaltungskosten und aus sonstiger Tätigkeit.