Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 126 Beschlussfassung der Schiedsstelle
Stand: 10.06.2019
Die Schiedsstelle fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. § 196 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist anzuwenden.
Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGGStand: 10.06.2019
Die Schiedsstelle fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. § 196 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist anzuwenden.