Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz regelt die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften, abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 VGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.