Gesetze / Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
VDuG§ 26 Teilnahme am Umsetzungsverfahren
Stand: 13.10.2023
Wird zitiert von 1
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- OLG Düsseldorf, 30.03.2023 – 20 U 16/22Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
An dem Umsetzungsverfahren nehmen alle Verbraucher teil, die ihre Ansprüche wirksam zum Verbandsklageregister angemeldet haben und die ihre Anmeldung nicht wirksam zurückgenommen haben.