Gesetze / Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
VDuG§ 22 Zuständigkeit; Entscheidungen im Umsetzungsverfahren
Stand: 13.10.2023
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- BGH, 11.09.2024 – I ZR 168/23Wettbewerblicher Beseitigungsanspruch: Bestimmtheit und Rückzahlungsanspruch - Payout FeeZitiert von 9
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VDuG/22#abs-1 (1) Für das Umsetzungsverfahren ist ausschließlich das Prozessgericht der Abhilfeklage zuständig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VDuG/22#abs-2 (2) Die Entscheidungen des Gerichts im Umsetzungsverfahren können ohne mündliche Verhandlung ergehen.