Gesetze / Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
UrkBefrV 1997 Haag§ 3
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Änderungsverlauf
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31.01.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 4 1. 10. 2021 des Gesetzes vom 31. Januar 2019 (BGBl. I 54)
BGBl. 2019 I S. 54
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