Gesetze / Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
UrkBefrÜbkG HaagArt 1
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dem in Den Haag am 5. Oktober 1961 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.