Gesetze / Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke
WerkeRegV§ 3 Alphabetisches Register
Stand: 10.06.2019
Zum Register anonymer und pseudonymer Werke wird je ein alphabetisches Register der eingetragenen Urhebernamen einschließlich der Decknamen sowie der eingetragenen Titel oder sonstigen Bezeichnungen der Werke geführt.