Gesetze / Unterlagen-Bergverordnung
UnterlagenBergV§ 4 Titel der Karten und Lagerisse
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Titel der Karten und Lagerisse muß enthalten
1.
die Art und den Namen der Berechtigung,
2.
die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht,
3.
die Angabe des Flächeninhalts des Feldes,
4.
den Maßstab und
5.
den Anfertigungsvermerk.