Gesetze / Unterlagen-Bergverordnung
UnterlagenBergV§ 1 Allgemeine Anforderungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UnterlagenBergV/1#abs-1 (1) Den Karten für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Bundesberggesetzes sowie den Lagerissen für den Antrag auf
sind die amtlichen Karten der Landesvermessung oder des Liegenschaftskatasters in der neuesten Ausgabe zugrunde zu legen. Unveröffentlichte Vermessungsunterlagen oder Darstellungen einer Behörde müssen von dieser beglaubigt sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UnterlagenBergV/1#abs-2 (2) Zeichen, Farben und Beschriftungen müssen den Anforderungen der Anlage entsprechen. Die zeichnerische Darstellung muß dauerhaft sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UnterlagenBergV/1#abs-3 (3) Für amtliche Vermerke ist auf den Karten und Lagerissen eine ausreichende Fläche freizuhalten.