Gesetze / Unterlagen-Bergverordnung

UnterlagenBergV

§ 2 Änderungen der Karten und Lagerisse

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UnterlagenBergV/2#abs-1 (1) Eintragungen, die für die Nachprüfung der richtigen und vollständigen Darstellung eines Feldes auf den Karten und Lagerissen erforderlich sind, dürfen nicht entfernt oder so verändert werden, daß sie in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr erkennbar sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UnterlagenBergV/2#abs-2 (2) Änderungen sind mit Datum und Unterschrift dessen, der sie vorgenommen hat, kenntlich zu machen.

§ 1 § 3