Gesetze / Umwelthaftungsgesetz
UmweltHG§ 2 Haftung für nichtbetriebene Anlagen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BGH, 27.01.2006 – V ZR 46/05Zitiert von 11
- OVG NRW, 14.10.2014 – 9 A 265/12Zitiert von 1
- OVG NRW, 03.11.2009 – 9 A 2398/08Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmweltHG/2#abs-1 (1) Geht die Umwelteinwirkung von einer noch nicht fertiggestellten Anlage aus und beruht sie auf Umständen, die die Gefährlichkeit der Anlage nach ihrer Fertigstellung begründen, so haftet der Inhaber der noch nicht fertiggestellten Anlage nach § 1.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmweltHG/2#abs-2 (2) Geht die Umwelteinwirkung von einer nicht mehr betriebenen Anlage aus und beruht sie auf Umständen, die die Gefährlichkeit der Anlage vor der Einstellung des Betriebs begründet haben, so haftet derjenige nach § 1, der im Zeitpunkt der Einstellung des Betriebs Inhaber der Anlage war.