Gesetze / Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben

UmstGErwNwG

§ 4

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmstGErwNwG/4#abs-1 (1) Der Kontoinhaber ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang des Verlangens die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Gesamtguthabens nachzuweisen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmstGErwNwG/4#abs-2 (2) Die Unterlagen sind bei dem zeitweiligen Sonderausschuß einzureichen.

§ 3 § 5