Gesetze / Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben
UmstGErwNwG§ 4
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmstGErwNwG/4#abs-1 (1) Der Kontoinhaber ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang des Verlangens die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Gesamtguthabens nachzuweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmstGErwNwG/4#abs-2 (2) Die Unterlagen sind bei dem zeitweiligen Sonderausschuß einzureichen.