Gesetze / Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
UZwG§ 19 Berlin-Klausel
Stand: 10.06.2019
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- BAG, 30.11.2022 – 4 AZR 195/22Eingruppierung eines Wachpolizisten im ObjektschutzZitiert von 15
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Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.