Art 29 Datum des Wirksamwerdens der AEO-Bewilligung (Artikel 22 Absatz 4 des Zollkodex)
Stand: 02.10.2026
Abweichend von Artikel 22 Absatz 4 des Zollkodex wird die Bewilligung des AEO-Status (im Folgenden „AEO-Bewilligung“) am fünften Tag nach Erlass der Entscheidung wirksam.