Art 156 Frist (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex)
Stand: 02.10.2026
Eine Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach Artikel 155 wird unverzüglich erlassen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Annahme des Antrags.