Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Untersuchungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen
UVollzG NRW§ 20 Pakete
Stand: 01.04.2026
§ 28 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 20 UVollzG NRW →
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