Gesetze / Umweltstatistikgesetz
UStatG§ 12 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
Stand: 01.01.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UStatG%202005/12#abs-1 (1) Die Erhebung erfasst bei höchstens 15 000 Betrieben und Einrichtungen, die dem Umweltschutz dienende Güter und Leistungen gemäß dem jeweils geltenden nationalen Verzeichnis der Umweltschutzleistungen produzieren und erbringen, jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2021, für diese Güter und Leistungen die Erhebungsmerkmale
Die Erhebungsmerkmale nach Satz 1 Nummer 1 werden nach Umweltmaßnahmen sowie nach den Umweltbereichen nach Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 erfasst. Im Bereich Klimaschutz werden diese Merkmale zusätzlich getrennt nach Maßnahmen in den Bereichen Treibhausgas-Emissionen, erneuerbare Energien und Energieeffizienz erfasst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UStatG%202005/12#abs-2 (2) Ausgenommen von der Erhebung nach Absatz 1 sind Betriebe und Einrichtungen,