§ 25d (weggefallen)
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 20
Nach Gewicht
- BFH, 28.02.2008 – V R 44/06Zitiert von 7
- BFH, 10.08.2017 – V R 2/17(Zu den Anforderungen an das "Kennenmüssen" nach § 25d Abs. 1 UStG)Zitiert von 4
- BFH, 12.09.2014 – VII B 99/13(Zu den Voraussetzungen einer Haftung nach § 71 AO bei Einbindung in einen Umsatzsteuerkarussellbetrug - Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit als Nichtigkeitsgrund)Zitiert von 16
- FG Schleswig, 03.08.2006 – 5 K 198/05
- FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 – 12 V 10/04Zitiert von 1
- BFH, 17.06.2010 – XI B 88/09Versagen des Vorsteuerabzugs bei "wissen können" von Einbindung in betrügerische Handlungen DritterZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- FG Berlin-Brandenburg, 08.09.2025 – 16 K 9049/21
- FG Münster, 17.03.2025 – 5 K 694/17 U
- FG Düsseldorf, 22.11.2024 – 1 K 2832/19 U
20 Entscheidungen zu § 25d UStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25d UStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 25d UStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.