Gesetze / Universaldienst-Übertragungsverordnung UDÜV § 2 Inkrafttreten Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 04.12.2021 Bund Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.