Gesetze / UAGZVV · BGBl I 1995, 1841

Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz

14 Normen · ausgefertigt 18.12.1995 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. § 1Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter
  2. § 1aAntrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland
  3. § 2Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation
  4. § 2aAntrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland
  5. § 3Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
  6. § 4Prüfungsausschuss
  7. § 5Mündliche Prüfung
  8. § 5aFachgespräch
  9. § 6Entscheidung
  10. § 7Rücktritt von der mündlichen Prüfung
  11. § 8Wiederholung des Zulassungsverfahrens
  12. § 9Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
  13. § 10Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung in besonderen Fällen
  14. § 11
  15. Anhang(zu § 5 Abs. 3)