Gesetze / UAGZVV · BGBl I 1995, 1841
Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz
14 Normen · ausgefertigt 18.12.1995 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- § 1Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter
- § 1aAntrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland
- § 2Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation
- § 2aAntrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland
- § 3Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
- § 4Prüfungsausschuss
- § 5Mündliche Prüfung
- § 5aFachgespräch
- § 6Entscheidung
- § 7Rücktritt von der mündlichen Prüfung
- § 8Wiederholung des Zulassungsverfahrens
- § 9Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
- § 10Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung in besonderen Fällen
- § 11
- Anhang(zu § 5 Abs. 3)